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Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurde unterschriebe

Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 15:45 Uhr Christian Roth
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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen, die sie in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beinträchtigen können, ist ein wichtiges Anliegen unserer Zeit.
(MM) h.l. Direktor des Amtsgerichts Johann Schwarz, Präsident des Landgerichts Herr Gerd Waldhausen, Leitende Oberstaatsanwalt Werner Wimmers, v.l. Oberbürgermeister Gregor Kathstede, Polizeipräsident Rainer Furth Dieser gemeinsamen Herausforderung stellen sich Stadt, Polizei und Justiz bereits seit Jahren in Krefeld.
Zur Festigung und zur Optimierung der guten Zusammenarbeit unterzeichneten heute (25.01.2012) die Behördenleitungen der Stadt, des Land- und Amtsgerichtes Krefeld, der Staatsanwaltschaft Krefeld und der Polizei Krefeld eine Kooperationsvereinbarung.
Dabei galt es gemeinsame Ziele, Strukturen und Verfahrensabläufe für die Zusammenarbeit zu definieren und zu manifestieren.
Für die Fälle, in denen Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt und Vernachlässigung werden, ist ein beschleunigter Informationsfluss von der Polizei zum Jugendamt vereinbart.
Die Weitergabe kann je nach Dringlichkeit auch bereits während des laufenden Polizeieinsatzes an das Team Kindeswohl des Jugendamtes oder außerhalb der Bürodienstzeiten an den Notdienst des Jugendamtes erfolgen.
Die gemeinsame Bekämpfung der Kriminalität durch jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter ist ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Vereinbarung.
Hier gilt es zeitnah erzieherisch und strafrechtlich zu reagieren, aber auch Hilfs- und Unterstützungsangebote über die Jugendhilfe anzubieten um zu verhindern, das gefährdete Kinder und Jugendliche in die Kriminalität abgleiten.
Insbesondere eine Beschleunigung des Straf- und Ermittlungsverfahrens bei Polizei und Justiz und die enge Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe wurde in den Blick genommen.
Im Hinblick auf die anstehende Karnevalszeit und die damit verbundene Gefahr eines übermäßigen Alkoholkonsums von Minderjährigen ist auch der gesetzliche Jugendschutz gefordert. Gemeinsame Kontrollen von Jugendamt und Polizei sollen bereits im Vorfeld die Abgabe von Alkohol an Minderjährige verhindern.
Während der Karnevalstage werden Sammelstellen für stark alkoholisierte Kinder und Jugendliche eingerichtet, in denen Ärzte, Jugendamt und Polizei gemeinsam tätig sind.
Unser Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Krefeld im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jederzeit Hand in Hand zusammenzuarbeiten.


Auf dem Foto zu sehen:
h.l. Direktor des Amtsgerichts Johann Schwarz, Präsident des Landgerichts Herr Gerd Waldhausen, Leitende Oberstaatsanwalt Werner Wimmers,
v.l. Oberbürgermeister Gregor Kathstede, Polizeipräsident Rainer Furth

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Krefeld, des Land- und Amtsgerichts Krefeld, der Staatsanwaltschaft Krefeld und der Polizei Krefeld

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